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08.2024 - Tauben und andere Schädlinge

Die sogenannte „Taubenplage“ ist in Limburg zwischenzeitlich zum Politikum ge-worden. In einer Bürgerbefragung hat sich die Mehrheit der Limburger Bevölke-rung für Maßnahmen gegen die überbordende Taubenanzahl in der Stadt ausge-sprochen. Die Tauben sollen nunmehr von einem Falkner eingefangen und getötet werden. Bei der übrigen Bevölkerung in Deutschland kommt diese geplante Maß-nahme gegen die „Taubenplage“ nicht gut an.

Man kann nun trefflich darüber streiten, ob Tauben Schädlinge sind oder aber lie-benswerte Tierkameraden. Für den Taubenzüchter sind es die Rennpferde des klei-nen Mannes, für die Vermieter in Wiesbaden sind es ganz schlimme Schädlinge, die bekämpft werden müssen. Früher war dies in Wiesbaden einfach: Wenn die Tau-benplage zu groß wurde, wurde ein Großteil der Tauben eingefangen, getötet und dann in der Fasanerie an die dortigen Tiere verfüttert. Dies ist nach der Novellie-rung des Tierschutzgesetzes nicht mehr möglich. Den rund 4.000 in Wiesbaden um-herfliegenden wilden Tauben versucht man mit öffentlichen Taubenschlägen zu Leibe zu rücken. In diesen Taubenschlägen werden die Tauben gefüttert und deren Gelege werden regelmäßig gegen Gipseier ausgetauscht. Auf diese Art und Weise soll die Taubenpopulation kontrolliert und nach Möglichkeit auch verringert wer-den. Zur Zeit es gibt 4 derartige Taubenschläge, nämlich im Standesamt der Stadt Wiesbaden, im Europaviertel, auf dem Parkhausdach der Mauritius-Galerie und am Kranzplatz. Eine weitere Station war im Wiesbadener Hauptbahnhof eingerichtet gewesen, diese Einrichtung wurde aber von der Bundesbahn gekündigt und zwi-schenzeitlich beseitigt.

Eine andere Sicht haben selbstverständlich die Vermieter und Mieter, die infolge der vermehrt auftretenden wilden Tauben belästigt werden. Vollgekotete Balkone laden nicht zum Benutzen ein. Was nützt mir als Mieter der schönste Balkon, wenn er ständig mit Taubenkot übersät ist. Dies ist unappetitlich und auch wegen dem damit einhergehenden Taubenzeckenbefall krankheitserregend. Die dann notwen-dige Taubenabwehr wird üblicherweise durch Schädlingsbekämpfer durchgeführt. Es werden Netze gespannt zur Abwehr der Tauben und auch sonstige Abwehrmaß-nahmen vorgenommen. Gerade die bauliche Gestaltung der Außenfassaden unserer denkmalgeschützten Häuser in Wiesbaden verpflichten sogar den Vermieter, auf seine Kosten Abwehrmaßnahmen zu treffen. Dies allerdings nicht, wenn der Ver-mieter nachweisen kann, dass die Taubenplage durch ein Füttern der Tauben durch die Mieter erst eingetreten ist. Im Übrigen ist das Füttern der Tauben auf öffentli-chen Straßen und Plätzen durch eine entsprechende Wiesbadener Satzung verboten. Wird der Wohnwert einer Wohnung deshalb beeinträchtigt, weil sich in der Umge-bung des Anwesens zahlreiche Tauben aufhalten, so ist dieser Umstand nach der Rechtsprechung in der Regel als großstadttypisch von den Mietern hinzunehmen. Der Mieter hat in diesem Falle keinen Anspruch auf eine Mietminderung und auch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Abwehrmaßnahmen durch den Vermieter.

Egal, wie man nun über die in Wiesbaden umherfliegenden 4.000 Tauben (Stand der Zählung: Oktober 2019) denkt, was gar nicht geht, das ist, dass die Tauben mit Luftgewehren angeschossen und schwer verletzt werden. Dies ist ein Verstoß ge-gen das Tierschutzgesetz und auch gegen das Bundesjagdgesetz. Beim Schießen auf Tauben handelt es sich nach Angaben des Städtischen Ordnungsamtes um ei-nen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes. Danach wird ein derartiger Verstoß mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Die Stra-fe richtet sich selbstverständlich immer nach der Schwere des Delikts. Im Übrigen verbietet es sich, im Stadtgebiet mit Luftdruckwaffen zu schießen. Ein fehlgeleite-ter Schuss kann auch Menschen schwer verletzen. Im Übrigen verbietet es sich schon aus allgemeinen Gesichtspunkten von selbst, mit Druckluftgewehren auf Tauben oder andere Vögel zu schießen.

Maßnahmen gegen eine eventuell auftretende Taubenplage werden durch ausgebil-dete Schädlingsbekämpfer durchgeführt. In der Schädlingsbekämpfung sind breite Kenntnisse verlangt: Naturschutz, Tierschutz, Gefahrenstoffverordnung, Biologie der Insekten und Wirbeltiere, Jagdrecht.

Außer der Abwehr von Tauben sind die Bekämpfung der Rattenplage in Wiesba-den die Hauptaufgaben der Schädlingsbekämpfer. Im August wird wahrscheinlich wieder die Wespen-Saison losgehen, so dass die Schädlingsbekämpfer vermehrt be-schäftigt sind. Sollten Mieter oder Vermieter an ihren Wohnungen oder Häusern Wespennester feststellen, so ist der Schädlingsbekämpfer zu benachrichtigen, nicht die Feuerwehr. Die Feuerwehr übernimmt derartige Aufgaben schon seit vielen Jah-ren nicht mehr. Die Wespen werden von dem Schädlingsbekämpfer eingefangen und in der freien Natur wieder freigelassen. Getötet werden dürfen sie nicht. Dies ist nur dann möglich, wenn die Wespen ansonsten nicht eingefangen werden kön-nen und eine Gesundheitsgefahr von Menschen droht.

Solle sich also ein Schädlingsbefall einstellen, so ist auf jeden Fall immer ein zertifi-zierter Schädlingsbekämpfer zu Rate zu ziehen und unter Umständen auch zu be-auftragen. Auch wenn Sie als Vermieter oder Mieter in Panik geraten, fallen Sie nicht auf Geschäftemacher aus dem Internet herein. Es gibt in Wiesbaden und im Rheingau geprüfte Schädlingsbekämpfer mit einer dreijährigen Ausbildung und ei-nem IHK-Abschluss. Diese sind seriös und vereinbaren mit dem Kunden einen Festpreis für die Schädlingsbekämpfung.


Wilfried Woidich
Vorsitzender
Haus & Grund Wiesbaden

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